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Tipps

Komfortsteigerung: HD+ Modul ermöglicht künftig Aufnahmen ausgewählter Sender

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Ab dem 02. Juni können Zuschauer, die das HD+ Modul nutzen, die Sendungen von ProSieben HD, SAT.1 HD, kabel eins HD, sixx HD und ProSieben MAXX HD aufnehmen. Wie bisher können Zuschauer mit dem HD+ Modul zudem bei allen HD+ Sendern das zeitversetzte Fernsehen nutzen. Ein Software-Update ist nicht notwendig, die Komfortsteigerung erfolgt bei den genannten Sendern automatisch.

Wußten Sie schon ...

... wie Stundenverrechnungssätze sich zusammensetzen?

Sind Handwerker zu teuer?

Der auf den ersten Blick recht hohe Stundenverrechnungssatz im Handwerk gerät immer wieder in den Brennpunkt der Kritik. "Ihr seid zu teuer", lautet dann vorschnell das Urteil, wenn reklamiert wird. Der Grund: Viele Kunden haben keine Kenntnis, wie sich der Stundenverrechnungssatz zusammensetzt. Die Handwerkskammer Region Stuttgart empfiehlt den Betrieben, in die Rechnung ein Infoblatt einzulegen, das auf die Zusammensetzung des Verrechnungssatzes hinweist.

Viele Kunden wissen nicht, dass der Stundenverrechnungssatz, wie er auf der Rechnung steht, nicht dem Stundenverdienst eines Handwerkers entspricht. Er setzt sich vielmehr aus den Lohnzusatzkosten, den Gemeinkosten und dem Stundenlohn zusammen. Was dann noch übrig bleibt – was derzeit nicht immer der Fall ist – ist der Gewinn des Unternehmers. Berechnet ein Handwerker zum Beispiel eine Arbeitsstunde mit 44 Euro, so entfallen davon etwa 11,44 Euro auf Lohnzusatzkosten, 18,04 Euro auf Gemeinkosten und 13,20 Euro auf den Stundenlohn. Der Betrieb verbleibt unter dem Strich nur eine Rendite von 1,32 Euro.

... dass Fahrtzeiten = Arbeitszeiten sind?

Zur Berechnung von Fahrtkosten

In den Medien tauchen immer wieder Berichte auf, wonach Fahrtkosten nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes generell nicht mehr berechnet werden dürfen bzw. nicht mehr bezahlt werden brauchen.

Diese Meldung ist falsch.

Wir zitieren aus den Entscheidungsgründen des Urteils des Oberlandesgerichtes Düsseldorf vom 19.09.1996 – 5 U 169/94: Grundsätzlich ist ein Werkunternehmer berechtigt, die Kosten erstattet zu verlangen, die ihm entstehen, wenn der Leistungsort nicht vor Ort der Betriebsstätte ist. Denn der Werksunternehmer muss seinen Arbeitnehmern in der Zeit, in der sie sich auf dem Weg von der Betriebsstätte zum Leistungsort (hier: Baustelle) befinden, Lohn zahlen, ohne dass der Arbeitnehmer in dieser Zeit etwas für ihn erwirtschaftet.

Auszug: Zeitschrift Aktuell Nr. 3/98